Easy Traffic - 2016 März

                                        Kreisverkehrswacht                                                                                                         Polizeiinspektion

Schwandorf e.V.                                                                                                                Schwandorf

                                                                                 

easy-traffic – so ist`s richtig

 Thema: Erst gurten, dann spurten!

Der Sicherheitsgurt als Lebensretter Nr. 1

Nach § 21a Abs. I Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen grundsätzlich während der Fahrt die vorgeschriebenen Sicherheitsgurte angelegt sein. Ausnahmen sind unter anderem für Lieferanten beim Haus-zu-Haus-Verkehr im Auslieferungsbezirk, sowie für Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit (4-7 km/h), wie Rückwärtsfahren bzw. Fahrten auf Parkplätzen vorgesehen.

Für Pkw und Lkw bis 2,8 t sind Dreipunktgurte für die Vordersitze vorgeschrieben. Für die Rücksitze sind Dreipunktgurte empfohlen, Zweipunktgurte müssen allerdings vorhanden sein.

Die Verkehrsunfallstatistik zeigt eindeutig, wie wichtig die Verwendung der Sicherheitsgurte ist. In Bayern kamen im Jahr 2015 insgesamt 619 Menschen bei Verkehrsunfällen auf den Straßen ums Leben. Davon waren 104 Personen (= 16,8 %) nicht oder falsch angegurtet. Die Anzahl der Getöteten und der Schwerverletzten, die nicht angegurtet waren, geht zwar im Jahresvergleich landesweit zurück, doch besteht immer noch Handlungsbedarf.

Auch im Landkreis Schwandorf mussten im Jahr 2015 Menschen im Straßenverkehr ihr Leben lassen, weil sie nicht angegurtet waren. Von 16 getöteten Verkehrsteilnehmern waren 2 Personen nicht angegurtet. Weil sie den Sicherheitsgurt nicht trugen, wurden darüber hinaus noch 29 Verkehrsteilnehmer leicht und 5 Verkehrsteilnehmer schwerverletzt.

Das Nichtanlegen der Sicherheitsgurte hat neben der erhöhten Verletzungsgefahr bei Verkehrsunfällen auch noch andere Folgen: Geschädigte, die auf den Vorder- oder Rücksitzen die Sicherheitsgurte nicht oder nicht richtig angelegt haben, wird ein Mitverschulden angelastet, auch wenn sie sich im Übrigen völlig korrekt verhalten haben. Ein Teil des eigenen Schadens (bis zu 50 %) muss dann selbst getragen werden, auch wenn die Geschädigten am Verkehrsunfall keine Schuld hatten (Auszug aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes).

WER DEN ERFORDERLICHEN SICHERHEITSGURT NICHT ANLEGT, RISKIERT EINE VERWARNUNG IN HÖHE VON 30,- €