Easy Traffic - 2018 November

 Kreisverkehrswacht                                                                                                              Polizeiinspektion

Schwandorf e.V.                                                                                                                Schwandorf

                                                                                 

easy-traffic – so ist`s richtig

 Thema: Es gibt nur einen Weg

Urlaub mit Mit den Umbaumaßnahmen rund um die Friedrich-Ebert-Straße in Schwandorf einhergehend wurden verschiedene Änderungen auf den Straßen der Innenstadt notwendig. Deshalb wurde die Verkehrsführung auch in der Postgartenstraße verändert. Im Bereich zwischen Einmündung Paststraße und der Kreuzung zur Bahnhofstraße wurde die Einbahnregelung umgedreht.

Täglich fahren aber Verkehrsteilnehmer in diesem Bereich von der Paststraße in Richtung Bahnhofstraße entgegen der Fahrtrichtung, was zu erheblichen Gefährdungen führt.

Hier nochmal zur Erinnerung die Verhaltensregeln innerhalb einer Einbahnstraße:

Die Einfahrt und der Verlauf einer Einbahnstraße bei einmündenden oder kreuzenden Straßen wird mit Zeichen 220 gekennzeichnet. Dieses Verkehrszeichen zeigt also dem Verkehrsteilnehmer an, dass er eine Einbahnstraße befährt und in welche Richtung er diese zu benutzen hat. Es ist im Regelfall parallel zur Fahrtrichtung angebracht und schreibt allen Verkehrsteilnehmern, auch Fußgängern, wenn sie Fahrzeuge mitführen (schieben), die Richtung vor.

Entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung darf nicht gefahren werden. Bei Verstößen sind Verwarnungen zwischen 25.- € (Radfahrer 20.- €) und 35.- € fällig.

In der Gegenrichtung ist grundsätzlich durch Zeichen 267 "Verbot der Einfahrt" jegliches Einfahren in die Einbahnstraße verboten. Es darf auch nicht rückwärts oder auf dem Gehweg entgegen der Einbahnstaße eingefahren werden.

Beim Rückwärtsfahren ist besondere Sorgfalt walten zu lassen. So ist das Rückwärtsfahren nur gestattet, um beispielsweise rückwärts einparken zu können. Der nachfolgende Verkehr muss in einer Einbahnstraße nicht damit rechnen, dass vorausfahrende Verkehrsteilnehmer rückwärts fahren wollen, sodass die Straßenverkehrsordnung grundsätzlich das Rückwärtsfahren untersagt, wenn ein Fahrzeug von hinten herankommt.

Auch in Einbahnstraßen herrscht das Rechtsfahrgebot des § 2 StVO. Ausnahmen hiervon sind die Linksabbieger, die sich in der Einbahnstraße möglichst weit links einzuordnen haben.

Im Gegensatz zu anderen Straßen, darf in Einbahnstraßen auch links geparkt werden.

                 

                Zeichen 220 "Einbahnstraße"                                         Zeichen 267 "Verbot der Einfahrt"