November

Easy Traffic - 2016 November

                                            Kreisverkehrswacht                                                                                                         Polizeiinspektion

Schwandorf e.V.                                                                                                                Schwandorf

                                                                                 

easy-traffic – so ist`s richtig

 Thema: Sehen und gesehen werden - Die Beleuchtung

Die Beleuchtung eines Kraftfahrzeugs ist in einer Vielzahl von Verkehrssituationen ausschlaggebend für die Steigerung der Verkehrssicherheit im Straßenverkehr. Man denke dabei an Dämmerung und Dunkelheit, sowie witterungsbedingte Einflüsse wie Regen, Nebel oder Schneefall und nicht zuletzt an Durchfahrten von Straßentunneln, Unterführungen oder Brücken.

§ 17 der Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt die Benutzung der Beleuchtungseinrichtung. Darin ist vorgeschrieben, dass während der Dämmerung (zur Abend- und Morgenzeit nach Auffassung eines durchschnittlich erfahrenen, verantwortungsbewussten Kraftfahrers Beleuchtung zum eigenen sehen nicht erforderlich, aber um gesehen zu werden), bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu verwenden sind. Sie dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.

Krafträder müssen auch am Tage immer mit Abblendlicht fahren.

Behindert Nebel, Regen oder Schneefall die Sicht erheblich, so müssen alle Kfz mit Abblendlicht fahren. Nur in solchen Fällen ist die Benutzung von Nebelscheinwerfern zulässig.

Mit Standlicht (Begrenzungsleuchten) allein darf nicht gefahren werden.

Mit Fernlicht darf nicht gefahren werden, wenn der entgegenkommende oder vorausfahrende Verkehrsteilnehmer geblendet und dadurch gefährdet wird. Ebenso ist das Fernlicht nicht zu benutzen, wenn eine Straße benutzt wird, die mit durchgehender, ausreichender eigener Beleuchtung ausgestattet ist.

Nebelschlussleuchten dürfen nur dann verwendet werden, wenn die Sichtweite bei Nebel unter 50 Meter gesunken ist.

Suchscheinwerfer dürfen zur Beleuchtung der Fahrbahn gar nicht genutzt werden.

Im Oktober eines jeden Jahres wurde bereits die sog. internationale Beleuchtungsaktion in Trägerschaft der Deutschen Verkehrswacht und des Kraftfahrzeug-Gewerbes, im Jahr 2016 bereits zum sechszigsten Male, durchgeführt, um vor Einbruch der nassen und kalten Jahreszeit die Verkehrsteilnehmer darauf aufmerksam zu machen, unter anderem auch die Beleuchtungseinrichtungen zu prüfen und ggf. die notwendigen Reparaturen zu veranlassen.

Auch die Polizei hat in diesem Zeitraum verstärkt Kontrollen der Beleuchtungseinrichtungen durchgeführt, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen.