Easy Traffic

Easy Traffic - 2016 Juni

                                        Kreisverkehrswacht                                                                                                         Polizeiinspektion

Schwandorf e.V.                                                                                                                Schwandorf

                                                                                 

easy-traffic – so ist`s richtig

 Thema: E-Bike, Pedelec, Elektrofahrrad?

Früher hießen sie schlicht Elektrofahrrad oder Fahrrad mit Hilfsmotor. Heute unterteilt man die Zweiräder mit Elektromotor in E-Bikes (Elektromotor wird über einen Drehgriff reguliert), die Pedelec 25 (Pedal Electric Cycle - durch Tretkraft gesteuerte elektrische Unterstützung bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h) und die Pedelec 45 (ebenfalls durch Tretkraft gesteuerte elektrische Unterstützung bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h).

Reicht für E-Bikes und Pedelec 25 ein Fahrradhelm (EN 1078 bzw. EN 1080) aus, der immer zu empfehlen ist, so herrscht für Pedelec 45 Helmpflicht, da sie rechtlich Kleinkrafträder darstellen (ECE 22-05).

Folgende Sicherheitstipps sollten beachtet werden, wenn man mit einem Pedelec unterwegs ist:

Tempo anpassen - für Autofahrer ist es nicht immer leicht zu erkennen, dass jemand auf einem Pedelec unterwegs ist. Pedelec-Nutzer müssen ihre Geschwindigkeit den Verkehrsverhältnissen anpassen, aber auch die Erwartungshaltung anderer Verkehrsteilnehmer einbeziehen.

Helm tragen - besonders empfehlenswert, da durch die hohen Geschwindigkeiten sehr große Kräfte auf den Kopf bei einem Sturz einwirken können.

Bremsen beherrschen - auch zu starkes, einseitiges Bremsen kann zu Stürzen führen. Bremsen Fahrer zu stark hinten, kann das Pedelec ausbrechen. Bremsen sie zu stark vorne, können sich Fahrer überschlagen oder bei schlechter Traktion seitlich wegrutschen. Am besten machen sich Anfänger auf einem verkehrsfreien Weg mit den Bremsen ihrer Pedelec vertraut. So können sie ihren Bremsweg besser einschätzen und sicherer anhalten. Vorausschauendes Fahren mindert die Notwendigkeit, abrupt bremsen zu müssen.

Auf Sichtbarkeit achten - Vorteilhaft ist bequeme und gut sichtbare Kleidung mit reflektierenden Applikationen, das Tragen eines Fahrradhelms mit Reflektoren, Handschuhe mit ausreichender Beweglichkeit der Hände und Finger, leichte Schuhe mit rutschfesten Sohlen sowie Klammern am Hosenbein, um das Einklemmen am Tretlager, der Kette und den Speichen zu vermeiden.

Pedelec gut warten - Regelmäßige Pflege ist wichtig. So sollen stets die Reifen ausreichend aufgepumpt sein. Schmutzige Akku-Gehäuse sind mit einem feuchten Lappen abzuwischen. Kontakte können mit einem trockenen, saugfähigen Tuch gereinigt werden. Außerdem sollen die Bremsen und das Licht regelmäßig auf Funktion hin überprüft werden. Professionelle Inspektionen sind generell zu empfehlen.

 

Easy Traffic - 2016 Juli

                                        Kreisverkehrswacht                                                                                                         Polizeiinspektion

Schwandorf e.V.                                                                                                                Schwandorf

                                                                                 

easy-traffic – so ist`s richtig

 Thema: Verbandskästen in Kraftfahrzeugen

Gemäß § 35 h StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) müssen Kraftfahrzeuge mit Verbandskästen ausgestattet sein. Diese selbst und deren Inhalt müssen gewissen Ansprüchen genügen, die in der sogenannten DIN 13164 geregelt sind.

Übrigens muss man einen älteren Verbandskasten nicht einfach wegwerfen. Wenn sie nach den Anforderungen der DIN 13164 nachgerüstet wurden und somit dem neuesten Stand entsprechen, dürfen sie auch weiterhin im Fahrzeug mitgeführt und verwendet werden.

Folgenden Inhalt müssen die Verbandskästen nach DIN 13164 aufweisen:

 

  • 1 Heftpflaster 5 m x 2,5 cm (DIN 1301)
  • 4 Wundschnellverbände 10 cm x  6 cm (DIN 13019)
  • 2 Fingerkuppenverbände
  • 2 Fingerverbände 12 cm x 2 cm
  • 2 Pflasterstrips 1,9 cm x 7,2 cm
  • 4 Pflasterstrips 2,5 cm x 7,2 cm
  • 2 Hautreinigungstücher (nicht für offene Wunden)
  • 1 Verbandspäckchen 6 cm x 8 cm (DIN13151)
  • 1 Verbandspäckchen 10 cm x 12 cm (DIN13151)
  • 2 Verbandspäckchen 8 cm x 10 cm (DIN13151)
  • 1 Verbandstuch 60 cm x 80 cm (DIN13152)
  • 2 Verbandstuch für Brandwunden 40 x 60 cm (DIN13152)
  • 6 Wundkompressen 10 x 10 cm
  • 2 Fixierbinden (DIN61634) 6 cm x 4 m
  • 3 Fixierbinden (DIN61634) 8 cm x 4 m
  • 2 Dreieckstücher (DIN 13168)
  • 1 Rettungsdecke (Mindestmaß: 210 x 160 cm)
  • 1 Erste-Hilfe-Schere (DIN 58279)
  • 4 Einmal-Handschuhe (DIN EN 455)
  • 1 Erste-Hilfe-Broschüre
  • 1 Inhaltsverzeichnis

Das Mitführen eines Verbandskastens ist absolut notwendig, da man im Umkehrschluss nach § 323c StGB (Strafgesetzbuch - Unterlassene Hilfeleistung) zur Hilfe, z.B. bei einem Straßenverkehrsunfall, gegenüber anderen Personen verpflichtet ist. Ferner begeht man eine Verkehrsordnungswidrigkeit, wenn man den Verbandskasten nicht oder nicht mit vollständigen Material mitführt. Haben Sie Zweifel, ob ihr Verbandskasten noch den Erfordernissen entspricht, wenden Sie sich an ihre Apotheke. Dort wird der Verbandskasten überprüft und kann gegebenenfalls ergänzt werden.  

 

Easy Traffic - 2016 September

                                            Kreisverkehrswacht                                                                                                         Polizeiinspektion

Schwandorf e.V.                                                                                                                Schwandorf

                                                                                 

easy-traffic – so ist`s richtig

 Thema: Halten an der Haltelinie

Zeichen 294 - Haltelinie ordnet an, dass ein Fahrzeug hier halten muss. Eine Haltelinie wird in aller Regel dann markiert, wenn durch Zeichen 206 (Halt. Vorfahrt gewähren - oder besser bekannt als STOP-Zeichen), bei Lichtzeichenanlagen (Ampeln) oder Schranken (Bahnübergängen) es geboten ist, genau dort anzuhalten, wo sich die Haltelinie befindet. Der Fahrzeugführer hat hier somit keine Wahlmöglichkeit.

 

Doch was ist zu tun, wenn die Haltelinie dort angebracht ist, wo noch keine Sicht, z.B. an einer Kreuzung gegeben ist. Hier besteht die Straßenverkehrsordnung darauf, dass auf jeden Fall das Haltgebot durch Zeichen 294 eingehalten wird. Jedoch wird der Fahrzeugführer einen Satz weiter zusätzlich verpflichtet, an der sog. Sichtlinie zu halten, wenn dies erforderlich ist.

Die Erforderlichkeit ist nicht abschließend definiert. Sie verlangt vom Fahrzeugführer eine selbstständige Entscheidung im jeweiligen Einzelfall. Kommt es zum Beispiel dann zu einem Verkehrsunfall, weil der Fahrzeugführer nicht zusätzlich an der Sichtlinie angehalten hat, so trifft ihn trotzdem die Schuld, auch wenn er an der Haltelinie gehalten hat.

Easy Traffic - 2016 August

                                     Kreisverkehrswacht                                                                                                         Polizeiinspektion

Schwandorf e.V.                                                                                                                Schwandorf

                                                                                 

easy-traffic – so ist`s richtig

 Thema: Ablenkung im Straßenverkehr

Ablenkung im Straßenverkehr ist seit je her ein Problem. Grundsätzlich gibt es eine Vielzahl an Ursachen für Ablenkung. Neu dimensioniert wurde die Ablenkung jedoch mit dem Siegeszug von Informations- und Unterhaltungssystemen im Auto sowie von Smartphones. Dabei sind aber alle Verkehrsteilnehmer, egal ob Autofahrer, Motorrad- bzw. Radfahrer oder Fußgänger, gleichermaßen betroffen.

Obwohl klar ist, dass Ablenkung eine häufige Unfallursache ist, hinterlässt sie kein typisches Unfallbild. Ganz im Gegenteil kann die Ablenkung in zweiter Ordnung hinter vielerlei Unfallursachen stecken.

Ablenkung ist ein weit verbreitetes Phänomen. Die davon ausgehenden Gefahren werden dagegen von vielen unterschätzt.

Wissenschaftlich betrachtet gibt es drei Formen der Ablenkung, wobei jede Form eigene charakteristische Merkmale aufweist.

1. Visuelle Ablenkung

Der Blick ist für den Zeitraum der Ablenkung nicht auf die Straße gerichtet. Ursache dafür können bewusste Handlungen ebenso wie Ereignisse, die wir mit unseren Sinnen wahrnehmen und die uns dazu verleiten, den Blick dorthin zu wenden.

2. Mentale Ablenkung

Der Blick ist zwar auf die Straße gerichtet und die Gefahrensituation wird grundsätzlich gesehen, aber mental nicht erkannt. Ursächlich können hier zum Beispiel abschweifende Gedanken, starke Emotionen oder ein Telefonat sein.

3. Motorische Ablenkung

Sowohl der Blick als auch die Konzentration sind auf die Straße gerichtet. Aufgrund motorischer Ablenkung ist es dem Fahrer aber nicht möglich, auf das Fahrgeschehen angemessen einzuwirken. Ursächlich hierfür ist oft das Essen oder Trinken während der Fahrt.

In unserer heutigen Zeit gilt die Multitasking-Fähigkeit als modern. Effizienz und Leistungsfähigkeit werden dadurch scheinbar gefördert oder zumindest nachgewiesen. Die Wissenschaft belegt aber das Gegenteil. Das menschliche Gehirn ist nämlich nicht in der Lage, mehr als zwei Aufgaben gleichzeitig zu bewältigen. Mehrere gleichzeitig angegangene Aufgaben vermindern schließlich sogar die Leistungsfähigkeit und im gleichen Rahmen steigt unser Stresspegel.

Die häufigste Art der Ablenkung sind wohl unsere Gedanken. Abschweifende Gedanken führen dazu, dass visuell die Gefahrensituationen zwar gesehen werden, sie werden jedoch nicht als solche erkannt und somit wird nicht oder falsch darauf reagiert. Starke Emotionen, egal ob positiv oder negativ, verstärken diesen Effekt noch.

Der Gebrauch von Smartphones und Handys während des Führens eines (Kraft-)Fahrzeugs oder auch beim zu Fuß gehen steigern das Unfallrisiko enorm. So hat eine US-Studie erkannt, dass alleine das Schreiben einer SMS die Unfallwahrscheinlichkeit um das 23-fache erhöht. Beim Telefonieren selbst steigt die Wahrscheinlichkeit immerhin noch um das 6-fache. Dabei ist auch zu beachten, dass das Telefonieren unter Benutzung einer Freisprechanlage ebenfalls die Unfallwahrscheinlichkeit erhöht.

 

Bei der Fahrt sollten auch Navigations- und Kommunikationssysteme nicht bedient werden. Das Navigationsgerät zum Beispiel sollte unbedingt vor Fahrtantritt programmiert werden. Wird das Navigationsgerät richtig verwendet, wird die Ablenkung sogar verringert, weil das Lesen von Straßennamen oder die Zielsuche mittels Straßenkarten entfällt.

Auch das Musikhören kann bei allen Arten der Fortbewegung ablenken. Es kommt immer auf die Lautstärke an. Auch auf unsere Emotionen hat Musik einen starken Einfluss.

Zur Ablenkung tragen schließlich auch Mitfahrende oder die Dynamik von Gruppen bei, wobei das Phänomen der Gruppenfahrten vor allem bei Motorrad- oder Fahrradfahrern auftritt. Häufig wird bei Gruppenfahrten der Sicherheitsabstand untereinander unterschritten, was zur Reduzierung der Fehlertoleranz (Reaktionszeit) führt. Außerdem verführt das Zugehörigkeitsgefühl an Ampeln häufig zu Rotlichtverstößen (Nachzieheffekt). Interne Rennen, Überholmanöver oder das Auseinanderreißen der Gruppen erhöhen zusätzlich den Stress und können zur mentalen Ablenkung werden.

Beifahrer und Kinder führen häufig auch zu erheblichen Ablenkungen. Emotionale Streitgespräche sollten währen der Fahrt vermieden werden. Dagegen kann ein aktiver Beifahrer den Fahrzeugführer (z.B. bei der Navigation) unterstützen.

Fazit: Vor dem Antritt einer Fahrt oder vor dem losgehen, sollte jeder Verkehrsteilnehmer noch einmal sich daran erinnern, dass es nur eine einzige Aufgabe im Straßenverkehr gibt. Sicher ankommen und Andere nicht gefährden.

 

Easy Traffic - 2016 Oktober

                                            Kreisverkehrswacht                                                                                                         Polizeiinspektion

Schwandorf e.V.                                                                                                                Schwandorf

                                                                                 

easy-traffic – so ist`s richtig

 Thema: Verbotswidriges Parken in der Wackersdorfer Straße im Bereich des städtischen Friedhofs

Zeichen 297 - Pfeilmarkierung haben nach der Straßenverkehrsordnung sowohl für den fließenden als auch für den ruhenden Verkehrs Auswirkungen. So müssen Fahrzeugführer der Fahrtrichtung folgen, wenn durch Leitlinien oder Fahrstreifenbegrenzungen die verschiedenen Fahrspuren getrennt sind. Hat man sich also z.B. in einer Fahrspur eingeordnet, in der der Pfeil nach links abknickt, so hat der Fahrzeugführer der vorgeschriebenen Fahrtrichtung zu folgen.

 

Auf der mit Pfeilen markierten Strecke dürfen Fahrzeugführer mit ihrem fahrbaren Untersatz aber auch weder Halten noch Parken. Eine zusätzliche Beschilderung mit z.B. Zeichen 283 (Absolutes Haltverbot) ist hier nicht notwendig, da sich das Haltverbot alleine über die Markierung ergibt.

So ergibt sich im Bereich der Wackersdorfer Straße um den Städtischen Friedhof ein Halt- und Parkverbot für alle Fahrzeuge, dass mit einem Verwarnungsgeld zwischen 15.- und 35.- € geahndet werden kann.

Auch wenn man den vorhandenen gemeinsamen Geh- und Radweg zum Halten und Parken mit einbezieht, begeht man eine Verkehrsordnungswidrigkeit, die ebenfalls mit einem Verwarnungsgeld zwischen 15.- und 35.- € zu Buche schlägt.