Easy Traffic

Easy Traffic - 2019 April

     Kreisverkehrswacht                                                                                                         Polizeiinspektion

Schwandorf e.V.                                                                                                                Schwandorf

                                                                                 

easy-traffic – so ist`s richtig

 Thema: Fußgängerüberweg am Wendelinplatz

Da der Neu- bzw. Umbau der Friedrich-Ebert-Straße in Schwandorf auch dieses Jahr Einschränkungen in der Verkehrsführung mit sich bringt, müssen sich alle Verkehrsteilnehmer auf die stetigen Änderungen einstellen. Mitunter fällt das nicht immer leicht.

Seit dem Beginn der Umbauarbeiten im Bereich des Wendelinplatzes ist dieser nur noch in Teilen zu benutzen. Der fließende Verkehr hat dabei den Fußgängerüberweg zu beachten. Obwohl die Verkehrsführung und die damit einhergehende Verkehrsregelung mittels Verkehrszeichen und Lichtsignalanlage übersichtlich und praktikabel eingerichtet wurde, ist mitunter zu beobachten, dass der Fahrzeugverkehr den Fußgängerüberweg missachtet und so die Fußgänger gefährdet.

Deshalb unser Ratschlag an die Fahrzeugführer:

  • Halten Sie die Geschwindigkeitsbeschränkung unbedingt ein, ggf. verringern Sie ihre Geschwindigkeit, wenn die Situation unübersichtlich erscheint.
  • Beachten Sie die Lichtsignale, die in beiden Richtungen den Fußgängerüberweg sowohl rechts als auch links flankieren bzw. sogar über dem Fußgängerüberweg anzeigen, ob "Rot" oder "Grün" zu beachten ist.

Auch für die Fußgänger gibt es einen Ratschlag:

  • Halten Sie sich unbedingt an die Lichtsignalanlage (Nur bei "Grün" gehen, bei "Rot" warten)
  • Beobachten Sie auch bei "Grün" für den Fußgänger den Fahrzeugverkehr und sehen Sie vor dem Betreten der Fahrbahn sowohl nach links als auch nach rechts.
  • Verzichten Sie im Zweifelsfall auf Ihr Vorrecht, die Straße bei "Grün" zu kreuzen.

Und an die Radfahrer wenden wir uns auch, wenn Sie daran erinnert werden, dass der Fußgängerüberweg nicht fahrend überquert werden darf. Absteigen und über die Fahrbahn schieben - so ist es richtig.

Wir wünschen Ihnen Allzeit gute Fahrt.

 

 

 

 

 

 

Easy Traffic - 2019 Mai

     Kreisverkehrswacht                                                                                                         Polizeiinspektion

Schwandorf e.V.                                                                                                                Schwandorf

                                                                                 

easy-traffic – so ist`s richtig

 Thema: Anti-Allergie-Präperate können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen

Vorsicht scheint geboten bei der Verwendung von Anti-Allergie-Präparaten, wenn dann am Straßenverkehr teilgenommen werden soll2.

Rund 22 Prozent der Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland leidet unter Heuschnupfen3. Viele Betroffene greifen deshalb zu Medikamenten, um die Symptome wie eine laufende Nase oder juckende Augen zu bekämpfen.

Aber solche Präparate sind nicht unbedenklich, können sie doch die kognitive Leistungsfähigkeit einschränken, sowie eine latente Müdigkeit hervorrufen oder auch die Fahruntüchtigkeit beeinträchtigen4.

Deshalb müssen mögliche Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten und die eigene Fahrtüchtigkeit überprüft werden, wenn rezeptfreie oder verschreibungspflichtige Medikamente eingenommen werden sollen2.

Sollte der Beipackzettel nicht genügend Auskunft geben, sollten Ärzte und Apotheker zur individuellen Situation befragt werden.

Bei auftretender Müdigkeit, wie häufiges Gähnen oder schweren Augenlidern rät der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR), eine Pause zu machen. Um wieder fit zu werden, ist die Bewegung an der frischen Luft hilfreich. Auch ein 20-minütiger Kurzschlaf wirkt erholend2.

Allzeit gute Fahrt wünscht Ihnen die Kreisverkehrswacht Schwandorf e.V.

 

2 Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR)
3 YouGov-Studie
4 Hans-Günther Wees (Deutsche Gesellschaft für Schlafforschung und -medizin (DGSM)

 

 

 

 

 

 

Easy Traffic - Januar 2015

Kreisverkehrswacht                                                                                                         Polizeiinspektion

Schwandorf e.V.                                                                                                                Schwandorf

                                                                                 

easy-traffic – so ist`s richtig

 Thema: Richtiges Verhalten im Kreisverkehr

In den letzten Jahren werden zur Verkehrslenkung und zur Erhaltung der Verkehrsleichtigkeit sowie zur Erhöhung der Verkehrssicherheit verstärkt Kreisverkehrsplätze angelegt.

Kreisverkehrsplätze sind unter Berücksichtigung verschiedener Grundsätze (z.B. Verkehrsbelastung, Durchmesser des Kreisverkehrsplatzes, Topographische Gesichtspunkte des vorhandenen Geländes usw.) ein geeignetes Mittel zur Verkehrsführung an Verkehrsknotenpunkten (Kreuzungen).

Neben der Ausgestaltung der Kreisverkehrsplätze mit Verkehrszeichen, Markierungen usw. ist aber die Sicherheit in und um den Kreisverkehrsplatz tatsächlich nur gewährleistet, wenn sich auch der einzelne Verkehrsteilnehmer an die Verkehrsregeln hält.

§ 8, Absatz 1a der Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt das Verhalten rund um den Kreisverkehrsplatz.

Wenn an den Einfahrtsästen in den Kreisverkehrsplatz unter dem bekannten Zeichen 205 "Vorfahrt gewähren", das Zeichen 215 "Kreisverkehr" angebracht ist, so haben die Verkehrsteilnehmer, die sich bereits im Kreisverkehr befinden, die Vorfahrt vor den einfahrenden Verkehrsteilnehmern.

 

Verkehrszeichenkombination Zeichen 205 "Vorfahrt gewähren" mit Zeichen 215 "Kreisverkehr"

Bei der Einfahrt in den Kreisverkehrsplatz darf der Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker) nicht benutzt werden, da der einfahrende Verkehrsteilnehmer die vorgeschriebene Fahrtrichtung nach Rechts zwingend beachten muss.

Beim Ausfahren aus dem Kreisverkehrsplatz ist der Verkehrsteilnehmer verpflichtet, den Fahrtrichtungsanzeiger zu betätigen. Er informiert dadurch sowohl den folgenden Verkehr als auch den einbiegenden Verkehrsteilnehmer über seine Absicht, den Kreisverkehrsplatz verlassen zu wollen.

Easy Traffic - Dezember 2014

Kreisverkehrswacht                                                                                                         Polizeiinspektion

Schwandorf e.V.                                                                                                                Schwandorf

                                                                                 

easy-traffic – so ist`s richtig

 Thema: Führung der Radfahrer an der Kreuzung Regensburger Unterführung / Lindenstraße / Egelseerstraße

Die im Zuge der Errichtung des Einkaufszentrums am sog. TWF-Gelände geänderten Verkehrsbeziehungen im Bereich der Regensburger Unterführung erfordern eine gewisse Gewöhnung an die neuen Situationen.

 Die Kreuzung der Straße Am Graben (Regensburger Unterführung) mit der Lindenstraße bzw. Egelseerstraße wurde in diesem Zusammenhang ebenfalls umgestaltet und durch verschiedene Maßnahmen optisch zum Teil stark verändert.

  Am Augenfälligsten sind die seit längerer Zeit vorhandene Einbahnstraßenregelung in der Regensburger Unterführung in Fahrtrichtung ins Lindenviertel und die Radwegführung durch die Unterführung selbst mitsamt den begleitenden Maßnahmen.

 In der Regensburger Unterführung wurde ein gemeinsamer Geh- und Radweg   (Z. 240) angeordnet, der die Befahrung der Unterführung auf dem Radweg für Radfahrer in beide Richtungen erlaubt und zugleich eine Radwegbenutzungspflicht darstellt. Radfahrer müssen also, auch wenn sie in Richtung der Einbahnstraßenregelung die Unterführung befahren wollen, den Radweg benutzen. Die Radfahrer teilen sich hier den Weg mit den Fußgängern, was zur Folge hat, dass die Radfahrer in ihrem allgemeinen Verhalten und vor allem bei der Wahl der Geschwindigkeit auf die Belange der Fußgänger besondere Rücksicht nehmen müssen.

 Im Bereich der Kreuzung Am Graben (Regensburger Unterführung) mit der Linden- bzw. Egelseerstraße wird der Radweg nicht weitergeführt, die Radwegbenutzungspflicht herrscht lediglich im unmittelbaren Bereich der Unterführung.

 

 

 

 

 

                                                                 

                 

 

 

 

 

 

 

Easy Traffic - Februar 2015

Kreisverkehrswacht                                                                                                         Polizeiinspektion

Schwandorf e.V.                                                                                                                Schwandorf

                                                                                 

easy-traffic – so ist`s richtig

 Thema: Alkohol im Straßenverkehr / Restalkohol

Im Bereich der Polizeiinspektion Schwandorf ereigneten sich im zurückliegenden Jahr 2014 insgesamt 19 Verkehrsunfälle, die auf Alkoholkonsum zurück zu führen waren. Dabei wurden 5 Personen schwer- und 7 Personen zum Teil schwer verletzt. Damit rangiert Alkohol auf Platz 6 der häufigsten Unfallursachen in Schwandorf.

Dem gegenüber stehen 74 folgenlose Trunkenheitsfahrten, die von der Polizei in Schwandorf bearbeitet wurden und zur Entziehung der Fahrerlaubnis oder zu Fahrverboten führten.

Alkohol am Steuer wird häufig unterschätzt und verharmlost. Jeder Verkehrsteilnehmer sollte sich im Klaren sein, dass es bei einem Verkehrsunfall bereits bei einem Alkoholwert von 0,3 Promille zum Fahrerlaubnisentzug, zu 3 Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg und zu einer Geldstrafe kommen kann.

Auch bei einer folgenlose Trunkenheitsfahrt gibt es empfindliche Strafen. Ab 0,5 Promille hat man bereits eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen. Neben mindestens 1 Monat Fahrverbot, schlägt die Trunkenheitsfahrt mit 2 Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg und mindestens 500 .- Euro Geldbuße zu Buche.

Bei 1,1 Promille und mehr wird die Fahrerlaubnis entzogen, 3 Punkte in Flensburg und eine Geldstrafe sind dann die weiteren Folgen. Hierbei begeht man ein Vergehen nach dem Strafgesetzbuch (§ 316 oder § 315 b StGB). Bei einem Wert von 1,6 Promille und mehr, sowie bei Wiederholungstätern steht schließlich regelmäßig noch die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) an, bevor man überhaupt noch die Gelegenheit erhält, eine Fahrerlaubnis ausgestellt zu bekommen.

Auch Radfahrer sind gefährdet, ihren Führerschein zu verlieren. Die Rechtsprechung hat einen Grenzwert von 1,6 Promille festgelegt, wonach ein Radfahrer absolut verkehrsuntüchtig ist und bei einer Verkehrskontrolle auch mit dem Entzug seiner Fahrerlaubnis rechnen muss.

Vorsicht auch vor dem Restalkohol. Dieser ist heimtückisch, sollte man doch wissen, dass der Körper in einer Stunde nur ca. 0,1 Promille abbauen kann. Der Abbau des Alkohols beginnt jedoch erst ca. eine Stunde nach Trinkende. An einem Beispiel soll dies kurz veranschaulicht werden:

Um 02:00 Uhr nachts ist eine Alkoholkonzentration von 1,6 Promille im Körper. Nach fünf Stunden, also um 07:00 Uhr morgens sind immer noch ca. 1,1 Promille Restalkohol im Körper. Fährt man nun mit dem Auto, so begeht man eine Trunkenheitsfahrt. Also, Vorsicht: Wer früh raus muss und auf das Auto angewiesen ist, sollte dementsprechend für mit dem Alkoholkonsum am vorangegangenen Abend aufhören.

Zum Schluss noch ein Hinweis: Die Polizei wird in den kommenden Faschingswochen die Alkoholkontrollen noch einmal verschärfen.